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Kaltes Büro: Arbeitnehmer können Anspruch auf kältefrei haben!

 

Konstanz. Im Winter kann das Büro auskühlen. Fallen die Temperaturen unter ein bestimmtes Niveau, haben Arbeitnehmer ein Recht auf wärmere Räume. Handeln die Vorgesetzten nicht, können die Arbeitnehmer mitunter sogar frühzeitig nach Hause gehen, berichtet der Anwaltsverein Konstanz.

 

Ein Chef muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den Arbeitsplatz zumutbar gestalten, er darf weder zu warm, noch zu kalt sein. Wer überwiegend sitzend seinem Job im Büro nachgeht, darf mindestens 19 Grad Lufttemperatur verlangen. So schreiben es die technischen Regeln für Arbeitsstätten vor.

 

„Wann der Arbeitgeber Wärmemaßnahmen ergreifen muss, hängt aber auch vom individuellen Empfinden seiner Angestellten ab“, sagt Rechtsanwalt Rolf Brauer, 1. Vorsitzender des Anwaltsvereins Konstanz. Wer schnell friere und einen zugigen Arbeitsplatz habe, könne seinen Chef darum bitten, einen anderen Platz zu bekommen.

Darüber hinaus ist die Tätigkeit entscheidend. Wer berufsbedingt an der frischen Luft arbeitet, etwa als Bauarbeiter, muss andere Mindesttemperaturen ertragen als ein Büroangestellter. Für diese Berufsfelder gibt es keine klar definierten Untergrenzen – der Einzelfall entscheidet.

 

Wer unter zu geringen Temperaturen leidet, sollte das Gespräch mit seinen Vorgesetzten suchen, rät Rechtsanwalt Brauer. „Wer seine Arbeit eigenständig niederlegt und nach Hause geht, riskiert mindestens eine Abmahnung.“

 

Sollten sich aber keine höheren Temperaturen einstellen, können Arbeitnehmer sogar frei bekommen. Doch ist das eine eher theoretische Möglichkeit, da Vorgesetzte ein hohes Eigeninteresse an zumutbaren Arbeitsbedingungen haben.

 


Konstanzer Anwälte dürfen seit dem 01.08.2014 die Krawatte weglassen

 

Seit dem ersten August müssen die Rechtsanwälte vor Gericht keine Krawatte mehr tragen. Mit der Amtstrachtverordnung hat man es in Konstanz aber ohnehin nicht so genau genommen.

 

1.Vorsitzender des Anwaltsverein Konstanz dazu im Südkurier


Kostenlose Beratungstermine

von Anwälten für Bedürftige gibt es seit Herbst 2013 nicht mehr nur am Amtsgericht in Konstanz, sondern auch jeden ersten Mittwoch im Monat am Amtsgericht in Singen.

Südkurier


 

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